Geburtsvorbereitungskurs inklusive zweistündigem Angebot für Männer
Unter werdenden Vätern
In unseren Kursen zur Geburtsvorbereitung für Paare und Alleinerziehende können Sie sich körperlich und seelisch auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby einstimmen. Durch achtsame Körperübungen, Gespräche und Informationen bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie Sie die Geburt selbstbestimmt gestalten können und was Sie in den nächsten Monaten erwartet. Sie lernen Ihre Ressourcen kennen und finden Orientierung zur Entwicklung eines persönlichen Geburtsplans.
Durch diese wichtige Zeit werden Sie von Geburtsvorbereiterinnen der GfG® begleitet, die alle selbst Kinder geboren haben und sich durch eine umfassende Weiterbildung qualifiziert haben. Sie besuchen regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und nutzen fachlichen Austausch um stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Für Männer bieten wir zusätzlich ein zweistündiges Angebot zur Vorbereitung auf Geburt und Familienleben Unter werdenden Vätern
Inhalte der Kurse sind:
- Achtsame Bewegung und Körperwahrnehmung
- Entspannungs- und Atemübungen
- Ausprobieren von Geburtspositionen
- Umgang mit Wehen(schmerzen)
- Partner*innenübungen
- Informationen über Geburtsablauf und mögliche Klinikroutine
- Informationen über Stillen, Wochenbett und Leben mit dem Neugeborenen
- Gespräche über Veränderungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Die Kurse umfassen
- 12 Stunden Kurs in einer festen Gruppe
- für die Männer 2 Stunden Unter werdenden Vätern
- 1 Abend zum Thema Wochenbett
- 1 Abend zum Thema Eltern werden - Paar bleiben
- oder alternativ 1 Samstagvormittag zum Thema
Familie leben - in Beziehung sein (für Kurse ab dem 2. Kind) - 1 Abend zur Stillvorbereitung
- 1 Treffen nach der Geburt mit den Babys
Die Kursgebühr beträgt je nach Angebot ab 122 €, einige Krankenkassen erstatten einen Teil der Kursgebühr.
Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie uns gerne nach Ermäßigungen fragen.
Kursgebühren für eine Geburtsvorbereitung sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dieses muss von einer Ärzt*in bescheinigt werden.